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Fall 3: Windows 7 Home Premium von deutschem eBay Privatverkäufer

Eine Versteigerung eines Privatverkäufers weckt unser Interesse. Er hat ein Bewertungsprofil von 100%, und keine "Vergangenheit" von Software-Verkäufen. Wir erhalten den Zuschlag für € 32,82.

Windows 7 Home Premium von eBay

Neben dem Windows-Logo gibt es keine weitere Produktabbildung. Wir sind also sehr gespannt auf die Lieferung, die bei uns ankommt.

Historie der Ereignisse

19. April 2014: Wir bestellen diese Version bei einem deutschen Privatverkäufer auf eBay.

24. April 2014: Wir erhalten einen Brief mit einer offenbar gebrauchten Version von Windows 7 Home Premium, die ursprünglich von einem Händler aus Berlin stammt. Die Mappe des Händlers weist deutliche Gebrauchsspuren auf, enthält aber vorbildliche Informationen, was eine OEM-Version ist, und warum es legal ist, diese zu verkaufen und ohne zugehöriger Hardware zu nutzen. Es folgen nun einige Fotos des gelieferten Produktes.

Windows 7 HP Folder

Windows 7 HP CoA

Windows 7 HP DVD Front

Windows 7 HP DVD Back

Das CoA hat die bekannten Sicherheits-Features wie ein Hologramm, und war schon mal woanders aufgeklebt. Dies sind eigentlich Indizien für eine Originalversion. Wir fragen beim Verkäufer nach, wann er die Version erworben hat. Einschicken zum Microsoft-Identifikationsservice werden wir sie trotzdem, um eine professionelle Analyse zu erhalten.

Falls sich das Produkt wider Erwarten als Fälschung entpuppt, wird es auch hier wegen fehlender PayPal-Zahlugsoption schwierig, das Geld zurück zu bekommen.

25. April 2014: Der Verkäufer beziffert das ursprüngliche Kaufdatum mit dem 22. August 2013. Im Falle einer Fälschung könnte er also die gesetzliche Gewährleistung geltend machen. Eine Nachfrage, wie viel er ursprünglich bezahlt hat, bleibt unbeantwortet.

26. April 2014: Nachdem insgesamt vier Produkte bei uns eingegangen sind, schicken wir sie gesammelt zum PID (Produktidentifizierungsservice).

30. April 2014: Laut Sendungsverfolgung ist das Paket beim PID angekommen.

6. Mai 2014: Da noch immer keine Antwort vom PID vorliegt, fragen wir telefonisch nach. Auf Grund vermehrter Einsendungen von Produkten von eBay kommt es derzeit zu Verzögerungen. Wir sind weiterhin geduldig.

12. Mai 2014: Der Anruf beim Kundensupport liefert auch für diesen Fall neue Informationen. Es handelt sich um einen OEM-Key, der bisher drei Mal aktiviert wurde, zuletzt am 14. März 2013. Da es sich um ein gebrauchtes CoA handelt, sind die vorherigen Aktivierungen keine große Überraschung.

Überraschend wird es erst, wenn wir alle drei erworbenen Windows-OEM-Keys gemeinsam betrachten. Sie wurden alle drei bereits aktiviert. OEM-Hardware ist jedoch üblicherweise mit einem SLP-Key voraktiviert. Natürlich ist es nicht verboten, die Windows-Version mit dem OEM-Key auf dem selben oder einem anderen PC zu betreiben, wenn man die SLP-Installation gelöscht hat. Dass dies mit allen drei gekauften Versionen der Fall war, ist zwar möglich, aber nun doch äußerst unwahrscheinlich.

21. Mai 2014: Da die Frist um einen eBay-Fall zu öffnen näher rückt, fragen wir per E-Mail beim PID nach, wie lange die Analyse noch dauert. In den "nächsten Tagen" sollen wir mit einer Antwort rechnen.

27. Mai 2014: Mit den gesammelten Benachrichtigungen erhalten wir auch für dieses Produkt ein Ergebnis vom PID.

Schreiben des PID

Diese Entscheidung kommt überraschend. Wir spekulieren, dass vielleicht nur die DVD gefälscht ist, das CoA aber original. Nichts desto trotz, die Ware wurde eingezogen, und wir machen uns dran, den Verkäufer zu kontaktieren. Da er offensichtlich selbst ein Opfer der mutmaßlichen Softwarefäscher war, entschließen wir uns, falls er sich kooperativ zeigt, keinen Fall bei eBay zu öffnen, sondern uns an den Händler zu halten, von dem er ursprünglich die Version gekauft hatte.

Wir melden den Vorfall also über die ganz normale eBay-Kontaktaufnahme, und erhalten wenige Minuten später die Rechnungskopie per Mail. Er hat das Produkt damals für € 34,90 plus € 2,00 Rechnungsgebür gekauft. Wir nehmen erst einmal den Onlineshop genauer unter die Lupe. Sofort fällt uns auf, dass die AGB fehlen.

Ein Shop ohne AGB

Wenigstens die Datenschutzerklärung schaut auf den ersten Blick vernünftig aus. Weiterhin finden wir in diesem Shop ein paar "alte Bekannte", als kleine Randnotiz hier.

Ah, noch eine Office 2010 PKC

Wir lassen den Händler per Mail wissen, dass sein Produkt vom PID als Fäschung identifiziert worden ist, und dass der Verkäufer seinen Gewährleistungsanspruch abgetreten hat. Auch hier fordern wir den Händler zur Nacherfüllung auf, und uns somit eine originale Version zuzuschicken.

30. Mai 2014: Da der Händler bisher noch nicht reagiert hat, rufen wir drei mal an, ohne dass jemand das Gespräch annimmt. Wir schicken ein Fax. Keine Minute später geht das Telefon, und wir haben den Shop an der Strippe. Ich erkläre dem Mitarbeiter die Situation. Er behauptet, dass der PID auch Originale als Fäschung identifiziert, will den Fall aber dennoch seinem Chef vorlegen, und ggf. Ersatz schicken.

11. Juni 2014: Der Chef hat sich bis heute noch nicht gemeldet. Wir schicken per Fax eine Mahnung zur Nachlieferung binnen 14 Tagen, und im Falle einer Nichtlieferung zur Rückzahlung des ursprünglichen Rechnungsbetrages binnen weiterer 14 Tage.

20. Juni 2014: Der Artikel taucht wie die anderen drei Käufe nicht mehr in "mein eBay" auf. Durch diese Löschung verhindert eBay jegliche Aktionen wie Kontaktaufnahme, Eröffnung eines Falls und Abgabe einer Bewertung. Der Hintergrund dieses Vorgehens von eBay ist uns schleierhaft. Nicht einmal im Archiv findet sich irgend ein Verweis auf den Kauf.

9. Juli 2014: Der Händler hat bisher nicht reagiert. Da die Zahlungsfrist abgelaufen ist, befindet er sich nun in Verzug. Über einen Anwalt oder ein Verbraucherinkasso wie inkasso-sofort.de könnte man nun eine Mahnung verschicken, und wenn diese auch nicht beachtet wird, sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Da dies zur weiteren Aufklärung nichts mehr beiträgt, sehen wir vorerst von anwaltlichen oder gerichtlichen Schritten ab. Unsere Forderung verjährt jedenfalls erst am 31. Dezember 2017, so dass wir im Falle neuer Erkenntnisse noch einige Zeit lang diesen Schritt nachreichen können.